Internationale Jugendarbeit – Förderung
Über die Bundesgeschäftsstelle der Naturfreundejugend Deutschlands als so genannte Zentralstelle können Jugend- und Fachkräftebegegnungen aus Mitteln des Programms "Internationale Jugendarbeit" im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden.
Die Naturfreundejugend Deutschlands fungiert als Zentralstelle für das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW), das Deutsch-Tschechische Koordinierungszentrums TANDEM, das Deutsch-Israelische Koordinierungszentrum ConAct, die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, für alle übrigen Länder).
Für einige Länder kann eine Förderung aus so genannten bilateralen Mitteln erfolgen, die spezielle für den Jugendaustausch mit diesen Ländern zur Verfügung gestellt werden. Hier können wir i.a. eine höhere Förderung zusagen, benötigen die Anmeldungen jedoch im Allgemeinen schon zum 15. September des Vorjahres.
Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme mit allen anderen Ländern sowie für weitere Maßnahmen mit den genannten Ländern, die nicht aus bilateralen Mitteln gefördert werden können, können aus den so genannten Globalmitteln (Längerfristige Förderung der Naturfreundejugend Deutschlands im Bereich der Internationalen Jugendarbeit) gefördert werden. Hier benötigen wir die Anmeldungen bis zum 15. Februar des laufenden Jahres.
Die ausführlichen Förderrichtlinien findet ihr auf den Websites der Förderer
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
Deutsch-Tschechisches Koordinierungszentrum Tandem
www.tandem-org.de
Deutsch-Israelisches Koordinierungszentrum ConAct
www.conact-org.de
Deutsch-Französisches Jugendwerk
www.dfjw.org
Deutsch-Polnisches Jugendwerk
www.dpjw.org
Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
www.stiftung-drja.de
Hinweise zum Verwendungsnachweis
Eine Auszahlung der Mittel kann nur erfolgen, wenn bis spätestens sechs Wochen nach der internationalen Jugendbegegnung folgende Unterlagen vollständig in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sind:
- vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Teilnehmerliste auf dem (beiliegenden) Formblatt L, die vom Leiter der Veranstaltung auf jedem einzelnen Blatt unterschrieben ist.
- ausführlicher Sachbericht über die internationale Jugendbegegnung auf dem beiliegenden neuen Formblatt für bilaterale Sondermaßnahmen bzw. Maßnahmen im Rahmen der längerfristigen Förderung (vgl. Weiterleitungsvertrag für die Zuordnung der Maßnahmen)
- ausführliches Programm der internationalen Jugendbegegnung, gegliedert nach Tagen und Uhr- bzw. Tageszeiten
- vollständige Aufstellung der Originalbelege für die förderfähigen Kosten
- Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zum Nachweis, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht übersteigen
Besondere Hinweise für In-Maßnahmen (Maßnahmen in Deutschland):
- Förderfähig sind Programmkosten aller Art, z.B. Kosten für Übernachtungen, Eintritte, Exkursionen ohne touristischen Charakter, Materialien usw.
- Es gehört zu den Voraussetzungen einer internationalen Jugendbegegnung, dass das Programm gemeinsam mit der ausländischen Partnergruppe durchgeführt wird. Dies sollte aus dem Sachbericht eindeutig hervorgehen. Hausrechnungen bei In-Maßnahmen, die sich nur auf die Übernachtungskosten ausländischer Teilnehmer beziehen, sind z.B. sehr erklärungsbedürftig!
- Die ausnahmsweise Auszahlung eines Taschengeldes an Teilnehmer aus den Staaten der GUS ist durch eine Empfangsquittung (kann auf der Teilnehmerliste enthalten sein) nachzuweisen.
- Die ausnahmsweise Auszahlung von Fahrtkosten an Teilnehmer aus den Staaten der GUS ist durch eine Empfangsquittung (kann auf der Teilnehmerliste enthalten sein) nachzuweisen. Darüber hinaus ist ein Nachweise über die Höhe der entstandenen Kosten (Fahrkarten, Reisebüro-Rechnung o.ä.) erforderlich.
- Deutsche und ausländische TeilnehmerInnen sollten eine getrennte Teilnehmerliste ausfüllen.
Besondere Hinweise für Out-Maßnahmen (Maßnahmen im Ausland):
- Förderfähig sind Fahrkarten, Zuschläge, Liegewagenzuschläge, Reservierungsentgelte, ggf. Fährfahr- und Fahrradkarten, Autofahrten bei Benutzung eines (evtl. selbstgestrickten) Abrechnungsformulars sowie ausnahmsweise Flugkosten (jedoch nur nach vorherigem Antrag und Genehmigung durch die Bundesgeschäftsstelle bzw. das Bundesministerium - je nach Land) bis zum Zielort der Begegnung, nicht jedoch Rund- oder weitere Fahrten innerhalb des Gastlandes
- Touristische Rundreisen und Besichtigungsprogramme sind nicht förderfähig
- Aus Programm und Sachbericht muss die gemeinsame Programmgestaltung mit dem ausländischen Partner eindeutig hervorgehen.
- Die Teilnehmerliste bei Out-Maßnahmen enthält nur die deutschen Teilnehmer.
- Eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln ist ausgeschlossen. Eine zusätzliche Förderung aus kommunalen Mitteln ist möglich, muss aber mit dem Verwendungsnachweis der Art und der Höhe nach angegeben werden.
- Wir bitten euch um umgehende Mitteilung, wenn eine beantragte Maßnahme nicht bzw. nur in deutlich geringerem Umfang stattfinden sollte. Damit ermöglicht ihr, dass die Mittel für andere Begegnungen der Naturfreundejugend Deutschlands eingesetzt werden können und nicht ans Ministerium zurückfließen.
Checkliste In-Maßnahme
- Originalbelege eingesandt?
- Für Teilnehmerliste das aktuelle Formblatt L verwendet (Anlage)?
- getrennte Teilnehmerliste deutsche und ausländische Teilnehmer?
- Teilnehmer zwischen 12 und 26 Jahren?
- Teilnehmerliste auf jedem Blatt vom Leiter der Veranstaltung unterschrieben?
- gemeinsame Durchführung der Maßnahme geht aus Programm/Sachbericht hervor?
- ggf. zusätzliche kommunale Förderung aufgeführt?
- Zahlungsnachweis bzw. Empfangsquittung bei größeren Beträgen?
- dto. bei "Naturfreunde"-Rechnungen?
- Bestätigung der Auszahlung des Taschengeldes (GUS-Staaten)?
- Bestätigung der Auszahlung der Fahrtkosten und Nachweis (GUS-Staaten)?
- bei Sondermaßnahmen: Begegnung erfüllt besondere Ansprüche?
Checkliste Out-Maßnahmen
- Originalbelege?
- Für Teilnehmerliste das aktuelle Formblatt L verwendet (Anlage)?
- Teilnehmerliste enthält nur deutsche Teilnehmer?
- Teilnehmer zwischen 12 und 26 Jahren?
- Teilnehmerliste auf jedem Blatt vom Leiter der Veranstaltung unterschrieben?
- gemeinsame Durchführung der Maßnahme geht aus Programm/Sachbericht hervor?
- ggf. zusätzliche kommunale Förderung aufgeführt?
- Zahlungsnachweis/Empfangsquittung bei größeren Beträgen, z.B. Busrechnung
Die nächsten Termine
01.04.2012 – 08.06.2012
[Fortbildung] Paddelwoche
25.05.2012 – 28.05.2012
Kinder Pfingstcamp
25.05.2012 – 29.05.2012
Jugend Pfingstcamp
alle Termine


