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Internationale Jugendarbeit – Förderung

Über die Bundesgeschäftsstelle der Naturfreundejugend Deutschlands als so genannte Zentralstelle können Jugend- und Fachkräftebegegnungen aus Mitteln des Programms "Internationale Jugendarbeit" im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert werden.

Die Naturfreundejugend Deutschlands fungiert als Zentralstelle für das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW), das Deutsch-Tschechische Koordinierungszentrums TANDEM, das Deutsch-Israelische Koordinierungszentrum ConAct, die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, für alle übrigen Länder).

Für einige Länder kann eine Förderung aus so genannten bilateralen Mitteln erfolgen, die spezielle für den Jugendaustausch mit diesen Ländern zur Verfügung gestellt werden. Hier können wir i.a. eine höhere Förderung zusagen, benötigen die Anmeldungen jedoch im Allgemeinen schon zum 15. September des Vorjahres.

Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme mit allen anderen Ländern sowie für weitere Maßnahmen mit den genannten Ländern, die nicht aus bilateralen Mitteln gefördert werden können, können aus den so genannten Globalmitteln (Längerfristige Förderung der Naturfreundejugend Deutschlands im Bereich der Internationalen Jugendarbeit) gefördert werden. Hier benötigen wir die Anmeldungen bis zum 15. Februar des laufenden Jahres.

Die ausführlichen Förderrichtlinien findet ihr auf den Websites der Förderer

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de

Deutsch-Tschechisches Koordinierungszentrum Tandem
www.tandem-org.de

Deutsch-Israelisches Koordinierungszentrum ConAct
www.conact-org.de

Deutsch-Französisches Jugendwerk
www.dfjw.org

Deutsch-Polnisches Jugendwerk
www.dpjw.org

Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch
www.stiftung-drja.de

Hinweise zum Verwendungsnachweis

Eine Auszahlung der Mittel kann nur erfolgen, wenn bis spätestens sechs Wochen nach der internationalen Jugendbegegnung folgende Unterlagen vollständig in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sind:

Besondere Hinweise für In-Maßnahmen (Maßnahmen in Deutschland):

Besondere Hinweise für Out-Maßnahmen (Maßnahmen im Ausland):

Checkliste In-Maßnahme

Checkliste Out-Maßnahmen