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Quelle: NFJ-Sachsen

Schutz des Kindeswohls

Wir übernehmen in der Gruppenarbeit, auf Seminaren, Freizeiten sowie Kinder- und Jugendreisen als Verband, aber auch Einzelpersonen Verantwortung für uns anvertraute junge Menschen. Unter dem Begriff „(Schutz vor) Kindeswohlgefährdung“ hat sich in den letzten Jahren eine intensive fachliche Diskussion mit einem besonderen Fokus auf der Verhinderung von sexuellem Missbrauch entwickelt, die wir bewerten und auf unsere Arbeit beziehen wollen.

Mädchen und Jungen wachsen bei uns gemeinsam auf

Als sich bei anderen Jugendverbänden Mädchen und Jungen noch in getrennten Gruppen trafen oder es gleich einen männlichen und einen weiblichen Verband gab, standen die Naturfreunde schon für Gemeinschaftserziehung bzw. Koedukation, also das gemeinsame Aufwachsen von Jungen und Mädchen im Verband und auf seinen Aktivitäten. In den letzten Jahren erleben wir eine zunehmende Tendenz, dass die gemeinsame Unterbringung von Mädchen und Jungen auf Zeltlagern, Freizeiten oder anderen Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in Frage gestellt wird – nicht zuletzt in Zusammenhang mit der Diskussion um Kindeswohlgefährdung. Daher bekräftigen wir unsere Position, dass wir im gemeinsamen Aufwachsen, in der gemeinsamen Freizeitgestaltung und auf Wunsch auch in der gemeinsamen Unterbringung von Mädchen und Jungen einen bewährten Weg sehen, um das Risiko für sexuellen Missbrauch zu begrenzen. Durch einen natürlichen und nicht gleich unter den Verdacht möglichen Missbrauchs gestellten Umgang der Geschlechter sehen wir die Eigenverantwortung junger Menschen und die soziale Kontrolle am besten gestärkt. Und wer lieber nur mit dem eigenen Geschlecht untergebracht sein möchte – auch dies ist bei uns selbstverständlich möglich.

Die Rolle von Sexualität auf unseren Aktivitäten

Die Naturfreunde stehen seit Jahrzehnten für ein emanzipiertes und aufgeklärtes Verständnis von Sexualität. Sie setzen sich – im Rahmen der rechtlichen Grenzen – für einen offensiven und aktiven Umgang mit dem Thema Sexualität auf ihren Aktivitäten ein. In einem offenen Umgang mit Fragen der Sexualität sowie von Liebe, Freundschaft und Zärtlichkeit sehen wir den besten Weg, das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen.
Dabei müssen die Fragen und Bedürfnisse sowie der Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Die Beschäftigung mit Themen wie Liebe, Sexualität, Partnerschaft und unterschiedliche sexuelle Orientierung sowie Formen sexueller Gewalt und des Schutzes vor Missbrauch und Ausbeutung sind fester Bestandteil unserer Ausbildungen für die pädagogische Begleitung. Uns ist allerdings auch bewusst, dass den TeamerInnen keine schablonenhaften Lösungsvorschläge und konkreten Handlungsmaßnahmen im Umgang mit diesem Thema zur Hand gegeben werden können. Stattdessen ist ein situationsbezogenes, individuell geprägtes, pädagogisches Feingefühl erforderlich. Daher gilt es einerseits pädagogisch verantwortungsbewusst zu handeln und anderseits pädagogische Freiräume zu schaffen und sich dabei gleichzeitig rechtlich abzusichern. Der Bundesausschuss der Naturfreundejugend Deutschlands hat zu diesem Thema 2006 die „Leitlinien Sexualität“ verabschiedet.

Die rechtliche Seite

Seit dem Inkrafttreten des KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) am 01.10.2005 hat ein Klärungsprozess über die Rolle der freien Träger und ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz vor Kindeswohlgefährdung stattgefunden. Vertraten anfangs einige Jugendämter die Forderung, dass sich freie Träger von allen TeamerInnen, die mit jungen Menschen arbeiten, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen müssen, wurde zwischenzeitlich fast flächendeckend geklärt, dass dies nur für hauptamtlich im Bereich der Jugendhilfe Beschäftigte gilt, die im Leistungsbereich des KJHG/SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/Sozialgesetzbuch VIII) tätig sind. Die mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbundene und für die Gegenwart nur begrenzt aussagekräftige verpflichtende Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen für alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendliche arbeiten, konnte zunächst abgewendet werden. Während bei hauptberuflichen Fachkräften für jede Fachkraft das Führungszeugnis nur einmal im empfohlenen Zeitraum (z.B. fünf Jahre) geprüft werden muss, wäre im Bereich der ehrenamtlichen Jugendarbeit z.B. jedes Jahr vor allem vor den Sommerferien die Prüfung zahlreicher Führungszeugnisse für eine Tätigkeit von wenigen Tagen oder Wochen auf Seminaren, Ferienfreizeiten oder Kinder- und Jugendreisen mit hohem bürokratischen und finanziellen Aufwand erforderlich. Darüber hinaus hat die Prüfung von Führungszeugnissen als formaler bürokratischer Akt auf ehrenamtlich Engagierte eine abschreckende Wirkung. Dies würde einen hohen Aufwand bei nur geringem Nutzen bedeuten.

Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss gehandelt werden – und dennoch gilt als erste Regel: Ruhe bewahren! Kinder und Jugendliche brauchen – insbesondere nach einer traumatischen Erfahrung – vor allem Sicherheit und das Gefühl an der weiteren Entwicklung beteiligt zu werden. Außerdem empfiehlt es sich zunächst im Team den Fall zu besprechen. Auch die mögliche Hinzuziehung von Experten sollte hier diskutiert werden. Bei allen weiteren Schritten sollte das Kind bzw. der Jugendliche einbezogen werden – sexueller Missbrauch ist nicht nur physisch und psychisch verletzend, sondern oft auch mit Scham und eigenen Schuldgefühlen verbunden.
Zu Fällen (oder Verdächtigungen) von Missbrauch (unter welcher von den Betroffenen verwendeten Bezeichnung auch immer) kann es dabei sowohl zwischen Teilnehmenden unterschiedlichen Alters als auch zwischen Teilnehmenden und TeamerInnen sowie unter TeamerInnen kommen. Dabei ist die zweite Konstellation aus juristischer Sicht härter zu beurteilen, da es sich bei den zu Betreuenden um Schutzbefohlene handelt, deren Abhängigkeit ggf. ausgenutzt wird. Wichtig ist, dass der Veranstalter und das Team eine praktikable Lösung im Spannungsfeld von emanzipatorischer Sexualpädagogik und Schutz vor sexuellen Übergriffen finden. Die vorhandenen Gesetze können dabei nur einen sehr groben Rahmen darstellen.
Jeder Veranstalter und jedes Team sollte bei Verdachtsfällen in der Lage sein, adäquat zu reagieren. Dazu bedarf es einer vorherigen Auseinandersetzung mit diesem Thema und im besten Fall der Aufstellung eines eigenen „Notfallplans“. Dabei kann es auch hier nicht um das Abarbeiten eines Schemas gehen, sondern um den sensiblen Umgang mit den möglicherweise Betroffenen und einen klaren, aber fairen Umgang mit möglichen TäterInnen, deren Schuld ggf. noch nicht nachgewiesen ist. Dabei stehen jedoch die Bedürfnisse der betroffenen Person, die ggf. sexuelle Gewalt erfahren hat, im Vordergrund.

Nicht über das Ziel hinaus schießen: Keine neuen Tabus gegenüber Körperlichkeit

Bei einigen im pädagogischen Bereich tätigen Menschen hat die intensive Diskussion der letzten Jahre um sexuellen Missbrauch und der Wunsch nach einer klaren Abgrenzung von Grenzüberschreitungen im sexuellen Kontext dazu geführt, dass Körperlichkeit zu einem angstbesetzten Bereich oder sogar insgesamt zum Tabu geworden ist. Ein pädagogisch sinnvoller Umgang mit Kindern umfasst Körperlichkeit. Ein heimwehkrankes Kind oder ein Kind mit Verletzungen zu trösten, erfordert in vielen Fällen sogar den Einsatz von Körperlichkeit. Viele Gruppenspiele mit Kindern und Jugendlichen beinhalten Körperlichkeit und gehören zu den Highlights des Programms. Ein Verzicht darauf wäre ein bedauernswerte Überreaktion. Ziel der Sensibilisierung für sexuellen Missbrauch ist die Vermeidung von Grenzüberschreitungen, die Akzeptanz von Schamgefühlen und des Intimbereichs, nicht aber die Vermeidung oder Verhinderung von Körperlichkeit oder gar jedweder körperlicher Berührungen.

Eigene Präventionsmaßnahmen

Stattdessen sollten wir als Kinder- und Jugendverband auch weiterhin unsere eigenen Präventionsmechanismen ausbauen und weiterentwickeln. Wichtige Maßnahmen sind aus unserer Sicht:

  • die Sensibilisierung der Haupt- und Ehrenamtlichen sowie der Kinder und Jugendlichen für das Thema durch Information, Aufklärung, Empowerment, Bewusstseinsbildung und Qualifizierung
  • die Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen, die es ermöglichen Übergriffe auf junge Menschen zu verhindern oder schlimmstenfalls schnellstmöglich aufzudecken und abzustellen
  • die verbindliche Aufnahme der Themenfelder Kindeswohlgefährdung und Sexueller Missbrauch in die JugendleiterInnen-Ausbildung
  • die Entwicklung von allgemeingültigen Verhaltensregeln und -normen beim jeweiligen Veranstalter sowie von Leitfäden für Verdachtsfälle
  • die Schaffung von strukturell verankerten Vertrauenspersonen als AnsprechpartnerInnen.

Downloads

Bundeskonferenz 2009: Position Kindeswohl (0.05 MB)

Schlagworte: Reisen, Freizeiten, Kindeswohl, TeamerInnen