Selbstbestimmte Teilhabe statt Bildung auf Rezept
Aufgrund von Vorgaben aus einem Urteil des Verfassungsgerichts hätte die Bundesregierung die Berechnung und Auszahlung der Hartz-IV-Sätze bis zum 01.01.2011 neu regeln müssen. Die nur leichte Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene und die Beibehaltung der Sätze für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Berechnungen der Bundesregierung sogar hätten gekürzt werden können, haben bereits für erhebliche politische Aufregung gesorgt. Mit verschiedenen Rechentricks und Vorgaben wurden die Beträge auf ein politisch gewolltes Niveau herunter gekürzt.
Die Naturfreundejugend Deutschlands verurteilt das Vorgehen der Bundesregierung aufs Schärfste: Durch die Verkleinerung der Berechnungsgrundlage des ALG-II von den untersten 20 % auf die untersten 15 % und weitere Rechentricks wird eine unhaltbare Armutsspirale in Gang gesetzt. Armut wird von der Bundesregierung nicht bekämpft, sondern verstärkt. Wir lehnen die unzureichende Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene ebenso ab, wie die auf die nächsten Jahre eingefrorenen Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Insgesamt setzt sich damit der bereits eingeschlagene politische Kurs der Diskriminierung und Bevormundung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien und ihrer Eltern fort.
In unserer Gesellschaft ist Armut leider immer wieder mit Scham und Rückzug aus dem ge-sellschaftlichen Leben verbunden. „Zahlen Sie bar oder mit Karte?“, wird die künftige Frage lauten, um Arm und Reich zu trennen: So ist geplant Gutscheine für SchülerInnen bis zum 25. Lebensjahr (nicht für Auszubildende, Studierende etc.) einzuführen, die mit einem monat-lichen Betrag in Höhe von 10 Euro für „1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, 2. Musikunterreicht, 3. vergleichbare Kurse der kulturellen Bildung und 4. die Teilnahme an Freizeiten“ genutzt werden können. Damit sind auch wesentliche kostenpflichtige Bereiche vieler Jugendverbände wie der Naturfreundejugend abgedeckt, u. a. Mitgliedsbeiträge, Teilnahmebeiträge für Freizeitaktivitäten und Bildungsveranstaltungen sowie Ferienfreizeiten.
Die Gutscheine verfolgen laut Bundesregierung das Ziel, das menschenwürdige Existenzminimum junger Menschen in den Bereichen Bildung und Teilhabe neben dem Regelbedarf zu gewährleisten und „durch zielgerichtete Leistungen eine stärkere Integration bedürftiger Kin-der und Jugendlicher in die Gemeinschaft zu erreichen“.
Dieses Verfahren bringt mit sich, dass die Job-Center bzw. ARGEn (Arbeitsgemeinschaft aus Jobcenter und kommunaler Verwaltung) künftig auch die Aufgabe haben, Eltern „über örtlich verfügbare Angebote der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme zu informieren, die für ihre Kinder in Betracht kommen“. Damit wird neben dem bewährten Zusammenspiel von Jugendämtern und freien Trägern eine zusätzliche Doppelstruktur errichtet, in der Mitarbeitende von Jobcentern und ARGEn, die sich bisher nicht mit Entwicklungs- und Bildungsfragen junger Menschen beschäftigt haben, zu Entscheidungsträgern über wichtige Lebens- und Bildungsfragen junger Menschen werden (inkl. einer Entscheidung über ggf. erforderliche Nachhilfe). Dabei stellt sich die Frage, inwiefern es den schon heute in der Regel aus- bis überlasteten BeraterInnen der ARGEn und Jobcenter zuzumuten ist, nun auch noch die Bildungsbedarfe junger Menschen einzuschätzen, pädagogisch zu bewerten und entsprechende Angebote zu vermitteln.
Dieser Ansatz geht am Bedarf junger Menschen und den Möglichkeiten der ARGE- bzw. Jobcenter-MitarbeiterInnen vorbei. Auf die zentrale Frage, wie benachteiligte Kinder und Jugendliche besser durch außerschulische Bildungsangebote gefördert werden können, gibt die Bundesregierung keine Antwort. Die Annahme, Gutscheine könnten dieses Problem lösen, ist naiv und realitätsfern.
Erforderlich sind bei einer solchen Gutscheinregelung über eine Chipkarte elektronische Abrechnungssysteme und entsprechende Endgeräte bei allen Leistungserbringern (z. B. Natur-freundehäuser, Ortsgruppen, die Mitgliedsbeiträge einziehen, Gliederungen mit kostenpflichtigen Freizeit- und Bildungsangeboten).
Die Verantwortung für die Leistungsvereinbarungen kann an Gebietskörperschaften übertragen werden, was für Flächenkreise sogar ausdrücklich empfohlen wird. Damit zeichnet sich ab, dass vor allem auf kommunaler Ebene über Vereinbarungen mit den Leistungsträgern entschieden wird. Als Ziel werden ausdrücklich die „Belebung örtlicher Strukturen“, die „Stärkung von ehrenamtlichen Projekten“ und die „Entwicklung neuer sozialer Strukturen, wo diese bisher fehlen“ benannt. Damit mischt sich die Sozialpolitik nicht nur in unverantwortlicher Art und Weise in die Zivilgesellschaft ein, sondern liefert den Kommunen eine Vorlage, ihre eigenen Strukturen (Musikschule, Volkshochschule, lokale Sportangebote) auf Kosten z. B. überörtlicher verbandlicher Angebote zu bevorzugen. Eine überörtliche Anwendbarkeit der Gutscheine (bzw. später der Chipkarte) ist zurzeit fast nicht vorgesehen. Angebote von Naturfreundehäusern, die sich direkt an Leistungsberechtigte richten, drohen damit ebenso aus dem Anwendungsbereich heraus zu fallen, wie beispielsweise landesverbandsweit angebotene Freizeiten und Bildungsveranstaltungen, die dann nur am Ort des Sitzes des Landesverbandes zugänglich wären oder in einer Grauzone umständlich über vor Ort vorhandene Ortsgruppen von Interessierten vermittelt werden müssten. Auch sind Vereinbarungsinhalte relativ detailliert vorgegeben und umfassen auch Regelungen für den Fall der Nichtteilnahme der Leistungsberechtigten. Dies macht Leistungserbringer unweigerlich zu Hilfskontrolleuren der Jobcenter und ARGEn, eine schwierige Rolle, die sich aber möglicherweise nicht vermeiden lassen wird, wenn Kindern und Jugendlichen aus in Armut lebenden Familien Bildung und Teilhabe im Rahmen der geplanten Regelung auch bei uns im Verband ermöglicht werden soll.
Für die Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe sind die Behörden der Länder zuständig, so dass sich von Bundesland zu Bundesland im Rahmen der Vorgaben des Ge-setzes unterschiedliche Ausführungsbestimmungen entwickeln werden. Insbesondere in Bezug auf Ferienfreizeiten sehen die Pläne der Bundesregierung eine Ansparmöglichkeit der Gutscheine bzw. des späteren Chipkartenguthabens für bis zu zwölf Monate vor – in der Sommersaison 2011 stehen somit maximal 70 Euro für die Teilnahme an Freizeiten zur Ver-fügung, wenn das Guthaben bis dahin nicht für eine Vereinsmitgliedschaft bzw. für Sport- oder Musikunterricht ausgegeben wurde.
Die Naturfreundejugend Deutschlands lehnt die von der Bundesregierung vorge-schlagenen Konzepte und Sätze zur Neuregelung der Hartz-IV-Sätze grundsätzlich ab. Die Berechnungsgrundlage der Bundesregierung setzt eine Armutsspirale in Gang, die Deutschland nicht nur tiefer spalten wird, sondern auch den sozialen Frieden ge-fährdet. Das diskriminierende und paternalistische System der Gutscheine und Chip-karten sowie der Entscheidungsgewalt der Arbeitsverwaltung über die Entwicklung und Bildung junger Menschen ist nicht hinnehmbar. Wir werden die von der Bundes-regierung angestrebten Regelungen auch im Detail kritisch hinterfragen und an einer wirksamen Steigerung der Zukunftschancen junger Menschen.
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